Kann VOXR unseren AVV statt den VOXR AVV verwenden?
Die kurze Antwort ist: Leider nein.
Hier die Hintergründe:
Zunächst einmal zum Kontext:
1. VOXR ist nach unserer Kenntnis das einzige Tool weltweit, das die IP-Adressen der Teilnehmer nicht speichert und auch nicht loggt. Das bedeutet, dass 99% der Nutzungsfälle von VOXR anonym ablaufen.
2. Das wiederum bedeutet, dass Sie für Ihre Teilnehmer in aller Regen (Ausnahmen sind z.B. Wahlen oder personenbezogene Daten im VOXR Infoguide) gar keinen AVV brauchen (!)
3. Das heißt, der AVV dient nur der Absicherung von 1% der Nutzungen, nämlich z.B. der Veröffentlichung von z.B. Speaker-Daten im Infoguide.
4. Zu den VOXR Kunden gehören der TÜV, Sparkassen und Banken, das Bundeskanzleramt, viele, Landes- und Bundesbehörden, inkl. Ministerien. Daneben sind ein Drittel aller DAX-Konzerne, sowie eine Fraktion im deutschen Bundestag und die Deutsche Bundesbank VOXR-Kunden. Die meisten davon haben VOXR intensiv auf Datenschutz geprüft und nutzen VOXR gerade deswegen. Sie alle verwenden den VOXR AVV.
Nun zu den beiden Hauptgründen, warum ausschließlich ein VOXR AVV möglich ist:
1. Wir haben in 5 Jahren VOXR festgestellt, dass die typischen AVV für den sehr speziellen Anwendungsfall VOXR-Nutzung in 9 von 10 Fällen schlicht nicht passen. Das ist auch ganz logisch, denn Unternehmens-AVV müssen a) ALLES abdecken (VOXR AVV dagegen nur einen kleinen, spezifischen Teil) und b) höchste Sicherheitsstufen für Anwendungen wie Gesundheitsdaten u.ä. erfüllen, VOXR dagegen nur das, was Sie tatsächlich machen wollen und das werden keine medizinischen Diagnosen sein.
2. Wir von VOXR müssten dann
a) einen Rechtsanwalt beauftragen, die Unternehmens AVV zu prüfen. Dies allein kostet einen Betrag, der das Gesamtprojekt nicht mehr wirtschaftlich darstellbar macht. Und wir unterschreiben natürlich auch keinen ungeprüften AVV einfach so.
b) selbst wenn das wirtschaftlich möglich wäre, im Anschluss an die anwaltliche Prüfung in 9 von 10 Fällen einen intensiven Austausch mit Datenschützern gehen, tief einsteigen und erklären, warum wir den jeweilige Unternehmens-AVV für nicht passend halten. So entsteht ein aufwendiges Kommunikations-Hin- und -Her, was wiederum nicht wirtschaftlich ist.
Aus diesen beiden Haupt- und weiteren kleineren Gründen können wir aktuell nicht mit einem fremden AVV arbeiten.
Dies ist aber – wie oben dargestellt – aus unserer Sicht auch nicht nötig, da es einen anwaltsgeprüften AVV gibt, welcher von zahlreichen namhaften Kunden ebenfalls geprüft und akzeptiert wurde.
Das heißt aber nicht, dass wir keinen weiteren Datenschutz möchten. Es heißt nur, dass wir die Verhältnismäßigkeit für das Projekt und die Passung wahren wollen:
Sollte Ihnen oder Ihrem Datenschutzbeuaftragten etwas Spezifisches an unserem AVV fehlen, so teilen Sie uns gerne mit, was Ihnen genau spezifisch fehlt (Formulierung, die Sie sich wünschen) und aus welchem Grund es aus Ihrer Sicht ohne diese Formulierung nicht geht (Hinweis auf entsprechende Verordnungen o.ä., oder aber Darstellung des Risikos, was durch das Fehlen der Formulierung aus Ihrer Sicht entsteht).
Sollte eine Prüfung dessen wirtschaftlich machbar sein, werden wir versuchen, Ihr Anliegen zu prüfen und falls möglich in unseren AVV ergänzen.